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Hochwasserschäden: Kann Schadenersatz gefordert werden?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter kann gegen den Vermieter im Regelfall keine Schadenersatzansprüche gelten machen, da der Vermieter die Schäden nicht verschuldet hat.

Insofern ist zu beachten, daß der Vermieter gewöhnlich keine Vorkehrungen gegen seltene und ungewöhnliche Naturkatastrophen treffen muss.

Etwas andere kann allenfalls dann gelten, wenn die Wohnung bekanntermaßen in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

Ein Schadenersatz kommt zudem in Betracht, wenn der Vermieter mit der Beseitigung der angezeigten Mängel in Verzug gerät und dadurch weitere Schäden am Eigentum des Mieters entstehen.
Stand: 16.07.2021 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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