Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.859 Anfragen

Eigentümerwechsel: An wen die Miete zahlen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Miete sollte weiterhin an den alten Eigentümer gezahlt werden, solange nichts Anderweitiges bekannt geworden ist. Kann die Miete nicht oder nicht mehr an den alten Eigentümer gezahlt werden, so gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die Miete vorläufig zurückbehalten.

oder

2. Die Miete bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts hinterlegen.

Der neue Eigentümer sollte die Miete erst dann erhalten, wenn der alte Eigentümer den Mieter (schriftlich) dazu aufgefordert hat, künftige Zahlungen an den neuen Eigentümer zu entrichten, wenn der neue Eigentümer eine vom ehemaligem Vermieter unterschriebene Vollmacht vorlegt, nach der er zum Erhalt des Mietzinses berechtigt ist oder ein beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der neue Eigentümer auch tatsächlich als Eigentümer eingetragen worden ist.
Stand: 01.04.2019 (aktualisiert am: 17.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant