- Mietrecht
- Tipps
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.282 Anfragen
Bausparfinanzierung: Bausparvor- und -zwischenfinanzierung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Bereits vor der Zuteilung besteht die Möglichkeit, den Bausparvertrag vor- oder zwischenfinanzieren zu lassen. In der Regel vermittelt die Bausparkasse solche Kredite von anderen Kreditinstituten. Man erhält ein tilgungsfreies Darlehen in Höhe der Bausparsumme. Dieses wird abgelöst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird. Von einer Zwischenfinanzierung spricht man in der Regel, wenn das vereinbarte Mindestsparguthaben schon erreicht ist. Die Zwischenfinanzierungsmittel werden teilweise von der Bausparkasse zu Zinsen gewährt, die etwas günstiger sind als die Hypothekenzinsen.
Der Bausparer sollte darauf achten, dass der Zinssatz für das Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen bis zum Zuteilungszeitpunkt fest vereinbart ist. Wenn die Zinsbindungsfrist nämlich vorher abläuft, kann das Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen sich unvorhergesehen verteuern.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.282 Beratungsanfragen
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant