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Balkon: Wäsche

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Balkon kann zur Trocknung von geringen Menge an Wäsche problemlos verwendet werden. Auch kann ein Wäscheständer (AG Euskirchen - Az: 13 C 663/94) aufgestellt oder eine Wäschestange oder -leine fest installiert werden.

Die notwendigen Bohrungen sind auf dem Balkon genauso wie innerhalb der Wohnung zulässig (LG Nürnberg-Fürth - Az: 7 S 6265/89). Sollen größere Mengen an Wäsche getrocknet werden, so ist dies in jedem Fall dann unproblematisch, wenn der Balkon zum Hinterhof hinausgeht und niemand ernsthaft hieran Anstoß nehmen kann.
Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ja, der Balkon kann problemlos zur Trocknung von Wäsche genutzt werden, wobei auch das Aufstellen eines Wäscheständers zulässig ist (vgl. AG Euskirchen - Az: 13 C 663/94).
Ja, eine Wäschestange oder -leine kann auf dem Balkon fest installiert werden. Die hierfür notwendigen Bohrungen sind rechtlich zulässig, ebenso wie Bohrungen innerhalb der Wohnung (vgl. LG Nürnberg-Fürth - Az: 7 S 6265/89).
Das Trocknen größerer Mengen an Wäsche ist in der Regel unproblematisch, insbesondere wenn der Balkon zum Hinterhof ausgerichtet ist und keine optische Beeinträchtigung für Dritte besteht.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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