Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Einseitige Änderung des im Mietvertrag vereinbarten Umlagemaßstabes durch den Vermieter?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Der einmal vereinbarte Umlagemaßstab ist grundsätzlich für beide Vertragspartner bindend. Eine Abänderung kann in der Regel nur von Mieter und Vermieter gemeinsam vorgenommen werden.

Besteht zwischen den Parteien eine Vereinbarung, wonach verbrauchsabhängige oder verursachungsbezogene Betriebskosten nicht nach Verbrauch oder Verursachung abzurechnen sein sollen, so kann der Vermieter diese Vereinbarung auch einseitig abändern. Nötig ist hierzu allerdings Schriftform der Erklärung. Die Abänderung kann nur beinhalten, dass künftig nach Verbrauch oder Verursachung abgerechnet werde. Die Erklärung ist zudem nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes möglich, wirkt also nur für künftige Abrechnungsperioden. Waren die in Rede stehenden Kosten ursprünglich Bestandteil des Mietzinses, so im Falle eines pauschalen Mietzinses, ist der Mietzins entsprechend herabzusetzen.

Weiterhin können sowohl der Mieter als auch der Vermieter einen Anspruch auf Abänderung des bislang geltenden Umlagemaßstabes für die Zukunft haben, wenn sich herausstellt, dass der bisherige Maßstab grob unbillig ist, der Mieter also beispielsweise nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Kosten oder aber auch ein Vielfaches hiervon trägt.

Wird nicht ausdrücklich eine Änderung für einen zurückliegenden Abrechnungszeitraum vereinbart, ist der Vermieter lediglich zur zukünftigen Neubestimmung des Umlagemaßstabes berechtigt. Die Abrechnung über einen vergangenen bzw. den gerade laufenden Abrechnungszeitraum muss dann zwingend nach dem alten, im ursprünglichen Mietvertrag vereinbarten Umlagemaßstab vorgenommen werden.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz