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Kosten der Dachrinnen-Reinigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Die Kosten der Dachrinnen-Reinigung können vom Vermieter nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgewälzt werden. Diese Kosten sind nicht von § 2 Nr. 3 Betriebskostenverordnung umfasst und können weder als Kosten der Entwässerung noch als Hausreinigung ausgewiesen werden (BGH, 7.4.2004 - VIII ZR 167/03). Die Kosten der Haureinigung umfassen nur zu säubernden Gebäudeteilen, die von den Bewohnern gemeinsam genutzt werden. Dies ist bei der Dachrinne nicht der Fall.

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Stand: 28.09.2015
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