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Betriebskostenarten: Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenHierunter fallen die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzuges. Allerdings können Kosten für die Reinigungsgerätschaften, etwa Staubsauger, nicht angesetzt werden.
Da Betriebskosten per Definition nur solche Kosten sind, die regelmäßig entstehen, dürfen die Kosten einmaliger Ungezieferbekämpfungsmaßnahmen, etwa die der Entfernung eines Bienennestes, nicht umgelegt werden. Endet eine bislang regelmäßig durchgeführte Maßnahme, so steht dem Mieter kein Anspruch auf Rückzahlung der bisher geleisteten Beträge zu.
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
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