Viele Immobilien werden mit Kredit finanziert. Bei steigenden Zinsen kommt so manche Kalkulation ins Wanken.
Vermieter überlegen in solchen Situationen immer wieder, ob die finanzielle Belastung durch gestiegenen Kapitalkosten über eine Mieterhöhung gemildert werden kann. Das geht jedoch nicht.
Die Erhöhung der Miete aufgrund von gestiegenen Hypothekenzinsen und dadurch gestiegenen Kapitalkosten wurde mit der Mietrechtsreform (01. September 2001) gestrichen. Bis dahin gab es eine entsprechende Möglichkeit in § 5 MHG.
Es gilt also: Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten ist nicht möglich. Begründet ein Vermieter dennoch ein Mieterhöhungsverlangen mit gestiegenen Kapitalkosten, so ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam.
Stattdessen sollte geprüft werden, ob die Miete noch der örtsüblichen Vergleichsmiete entspricht und sofern möglich eine entsprechende Anpassung des Mietzinses in Erwägung gezogen werden.
Vermieter überlegen in solchen Situationen immer wieder, ob die finanzielle Belastung durch gestiegenen Kapitalkosten über eine Mieterhöhung gemildert werden kann. Das geht jedoch nicht.
Die Erhöhung der Miete aufgrund von gestiegenen Hypothekenzinsen und dadurch gestiegenen Kapitalkosten wurde mit der Mietrechtsreform (01. September 2001) gestrichen. Bis dahin gab es eine entsprechende Möglichkeit in § 5 MHG.
Es gilt also: Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten ist nicht möglich. Begründet ein Vermieter dennoch ein Mieterhöhungsverlangen mit gestiegenen Kapitalkosten, so ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam.
Stattdessen sollte geprüft werden, ob die Miete noch der örtsüblichen Vergleichsmiete entspricht und sofern möglich eine entsprechende Anpassung des Mietzinses in Erwägung gezogen werden.
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Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Beitrag von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RAin Patrizia Klein
Nein, eine Mieterhöhung aufgrund von gestiegenen Kapitalkosten oder Hypothekenzinsen ist rechtlich nicht möglich. Diese Möglichkeit wurde mit der Mietrechtsreform zum 01. September 2001 abgeschafft.
Wenn ein Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen ausschließlich oder maßgeblich mit gestiegenen Kapitalkosten begründet, ist dieses Verlangen unwirksam.
Vermieter sollten prüfen, ob die aktuelle Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In diesem Fall kann eine Anpassung des Mietzinses auf Basis der Vergleichsmiete in Erwägung gezogen werden.
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