Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.Viele Immobilien werden mit Kredit finanziert. Bei steigenden Zinsen kommt so manche Kalkulation ins Wanken.
Vermieter überlegen in solchen Situationen immer wieder, ob die finanzielle Belastung durch gestiegenen Kapitalkosten über eine
Mieterhöhung gemildert werden kann. Das geht jedoch nicht.
Die Erhöhung der Miete aufgrund von gestiegenen Hypothekenzinsen und dadurch gestiegenen Kapitalkosten wurde mit der Mietrechtsreform (01. September 2001) gestrichen. Bis dahin gab es eine entsprechende Möglichkeit in
§ 5 MHG.
Es gilt also: Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten ist nicht möglich. Begründet ein Vermieter dennoch ein
Mieterhöhungsverlangen mit gestiegenen Kapitalkosten, so ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam.
Stattdessen sollte geprüft werden, ob die Miete noch der örtsüblichen
Vergleichsmiete entspricht und sofern möglich eine entsprechende Anpassung des Mietzinses in Erwägung gezogen werden.