- Mietrecht
- Gesetze
- BGB
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.927 Anfragen
§ 552 Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(1) Der Vermieter kann die Ausübung des Wegnahmerechts (§ 539 Abs. 2) durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, wenn nicht der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.
(2) Eine Vereinbarung, durch die das Wegnahmerecht ausgeschlossen wird, ist nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.927 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...
Andrea Leibfritz , Burladingen