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AnwaltOnline - Mietrecht April 2025

Mietrecht

AnwaltOnline - Mietrecht April 2025

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

Rauchen in der Mietwohnung kann zu Schadensersatzpflicht des Mieters führen!

Grundsätzlich können Folgen des Rauchens vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 538 BGB) umfasst werden, wobei selbst übermäßiges Rauchen als vertragsgemäß angesehen werden kann, jedoch nur solange sich die Spuren durch (einfache) Schönheitsreparaturen beseitigen lassen (BGH, 28.06.2006 – Az: VIII ZR 124/05). ...


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Wohnraumzweckentfremdungsverbot: Leerstand der betreffenden Wohnung

Nach dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots neu errichteter Wohnraum ist zweckentfremdungsrechtlich geschützt.

Wohnraum sind danach alle Räumlichkeiten, die zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet sind. Ausgenommen sind nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ZwVbG allein Räumlichkeiten, die zu anderen Zwecken errichtet ...


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Mieter muss nicht für Handwerkereinsatz zahlen, wenn er einen Mangel meldet, der nicht festgestellt werden kann

Eine Pflichtverletzung des Mieters liegt vor, wenn er wider besseres Wissen einen Mangel behauptet oder nicht hinreichend prüft, ob der Mangel aus seiner Verantwortungssphäre stammt.

Zu dem Pflichtenprogramm des Mieters gehört es gerade nicht, sich nur dann an den Vermieter zu wenden, wenn er positiv weiß, ...


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Mietminderung bei Minderleistung?

Trägt der Mieter die Betriebskostenlast für Leistungen des Vermieters oder Dritter, die auch der Vermeidung oder Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen dienen (hier u.a.: Müllbeseitigung, Hausreinigung, Gartenpflege), begründen Minderleistungen des Vermieters oder der von ihm beauftragen Leistungserbringer ...


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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit

Das Thema des Monats

Rückzahlung der Kaution: Wie berechnet sich der Wert der Mietkaution?

Die Mietkaution oder Mietsicherheit dient dazu, den Vermieter finanziell gegen Schäden oder Vertragsbrüche seitens des Mieters abzusichern. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter diese dann - wenn keine Forderungen des Vermieters bestehen - zurück.

Wenn es daran geht, die Mietkaution zurückzuzahlen, kommt es zwischen Vermieter und Mieter leider häufig zum Streit. Nicht selten zahlen Vermieter lediglich den ursprünglich hinterlegten Betrag zurück - doch so einfach kann man es sich nicht machen.

Welcher Betrag ist vom Vermieter mindestens zurückzuzahlen?

Gemäß § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter von Wohnraum eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Anlage muss zudem vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen. Die Erträge stehen dem Mieter zu. Gemäß § 551 Abs. 4 BGB ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

Damit ergibt sich auch der Betrag, auf den die Mietkaution während der Mietdauer mindestens angewachsen sein muss. Nämlich auf die Höhe der Mietkaution zzgl. der Zinsen und Zinseszinsen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Grundsätzlich ist vom Vermieter im Streitfall nachzuweisen, welche Erträge erwirtschaftbar gewesen wären. Denn diese sind in jedem Fall auszuzahlen.

Zinsen werden laufend von den Banken angepasst. Daher ist es am einfachsten, wenn zwei oder mehr Banken aufgesucht werden und dort um Aushändigung einer Zinsstaffel für den fraglichen Zeitraum gebeten wird. Anhand dieser kann dann die Kaution vom Datum des Erhalts an entsprechend verzinst werden (den Zinseszins nicht vergessen!) und so die gegenwärtige Kautionshöhe errechnet werden. Eventuell kann ein Sachbearbeiter der Hausbank diese Musterberechnung erstellen.

Zudem führt die Deutsche Bundesbank eine Statistik über Spareinlagen mit dreimonatiger ...


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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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