AnwaltOnline - Mietrecht September 2021
ISSN: 1619-7143
Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.
Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium
Rechtsberatung von AnwaltOnline
Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per:
✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video
Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?
Interessante Urteile
Eigenbedarfskündigung zur Unterbringung eines Au-pairs?
Die Absicht des Vermieters, die vom Mieter innegehaltene Wohnung als Schlafstatt für zukünftig zu beschäftigende „Au-pairs“ zu nutzen, reicht nicht ohne Weiteres als berechtigtes Interesse zur Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 573 Abs. 1 BGB aus.
Begründet eine auf die zukünftige Unterbringung von „Au-pairs“ ...
Weiterlesen
Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung?
Im Fall der teilweisen Gebrauchsüberlassung an Dritte nach § 553 BGB und damit bei teilweiser Untervermietung kommt ein Anspruch auf Erlaubniserteilung in Betracht, wenn für den Mieter nach Gebrauchsüberlassung ein berechtigtes Interesse entsteht und wenn nicht die Ausschlussgründe nach § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB vorliegen ...
Weiterlesen
Schimmelbefall wegen fehlerhaftem Informationsblatt zum Lüften
Ein allein vom Vermieter zu verantwortenden Sachmangel liegt auch im Fall eines nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführenden Schimmelbefalls der Mietsache vor, wenn das an den Vorgaben des dem Mieter als Anlage zum Mietvertrag übergebenen Informationsblatt „zum richtigen Lüftungsverhalten zur Vermeidung ...
Weiterlesen
Obergrenze für Mietsicherheiten: Allein „freiwillig“ reicht für Übersicherung nicht!
Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, 07.09.1990 - Az: IX ZR 16/90) darf der Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum nicht davon abhängig machen, dass der Mieter neben einer Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem ...
Weiterlesen
Weitere Urteile zum Mietrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt.
Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!
Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.
➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit
Das Thema des Monats
Abwasserleitungen und Abwasserrohre
Abwasserrohre und Abwasserleitungen sind Vermietersache!
Grundsätzlich verhält es sich so, dass Abwasserrohre und Abwasserleitungen zur Mietsache gehören. Damit ist es Sache des Vermieters, dafür zu sorgen, dass diese sich in einem vertragsgemäßen (also funktionsfähigen) Zustand befinden und dies auch so bleibt (§ 535 Absatz 1 Satz 2 BGB).
Dies bedeutet, das zunächst einmal grundsätzlich der Vermieter für Probleme mit den Abwasserrohren und Abwasserleitungen zuständig ist. Lediglich dann, wenn dem Mieter eine Verantwortung nachgewiesen werden kann, ist die Sache anders zu beurteilen.
Überprüfungspflicht des Vermieters
Eine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Kontrolle der in dem Mietobjekt befindlichen Rohre besteht nicht, wenn hierzu kein Anlass besteht. Lediglich die außerhalb der Wohnung befindlichen Rohre sind vom Vermieter regelmäßig zu überprüfen. Kommt es zu Schäden, weil dieser Überprüfungspflicht nicht nachgekommen wurde, so kann eine Schadenersatzpflicht des Vermieters bestehen.
Rohrverstopfung in der Wohnung - wer muss zahlen?
Kommt es zu einer Verstopfung der Abwasserrohre innerhalb der Wohnung, so steht fest, dass der Mieter oder einer seiner Besucher diese verursacht hat.
Eine Haftung des Mieters folgt hieraus aber nicht in jedem Fall!
Für eine Haftung des Mieters ist es erforderlich, dass die Verstopfung auch vom Mieter oder von seinen Besuchern zu vertreten ist. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um nicht vertragsgemäßen Gebrauch gehandelt hat, etwa weil in der Toilette nicht hierfür vorgesehene Dinge (Windeln, Binden, etc.) entsorgt wurden.
Dem Vermieter obliegt jedoch die Beweislast dafür, dass der konkrete Mangel nicht in seiner Verantwortung liegt, was etwa dann der Fall wäre, wenn die Verstopfung aufgrund von Mängeln der Mietsubstanz (z.B. Verkalkung der Rohre bei normalem Gebrauch) entstanden wäre.
Hat der Vermieter ausgeschlossen, dass die Ursache in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich lag, so trifft den Mieter die Beweislast. Der Mieter muss dann die entstandenen Kosten tragen, wenn ihm nicht der Nachweis gelingt, dass die Ursache der Verstopfung nicht von ihm schuldhaft verursacht wurde (z.B. weil ein Konstruktionsfehler ursächlich war).
Rohrverstopfung außerhalb der Wohnung - wer muss zahlen?
Problematisch ist die Lage, wenn die Verstopfung außerhalb der ...
Weiterlesen
Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅
Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.
Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.
➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
Immer aktuell
Abonnieren Sie unsere RSS-Feeds:
Alle Inhalte
Natürlich können Sie auch für jedes Rechtsgebiet bei uns einen individuellen Feed abonnieren - z.B:
Arbeitsrecht - Betreuungsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Reiserecht - Verkehrsrecht
oder folgen Sie uns auf ...
twitter, facebook, instagram
Haftungsausschluss
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.
Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.


