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Kassel: Zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zinsgünstige Kredite für die Modernisierung von Mietwohnungen vergibt das Land Hessen im Rahmen eines Landesprogramms.

Besitzer von Mietwohnungen erhalten Kredite, wenn sie entweder den Wohnungszuschnitt, die Energie- und Wasserversorgung, die sanitären Einrichtungen oder den Lichteinfall, die Belüftung sowie die Heizung der Mietwohnung verbessern. Außerdem werden Umbauarbeiten unterstützt, die den Schallschutz und die Eignung für Behinderte fördern. Anerkannt werden auch Arbeiten in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung.

Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, daß die Wohnung noch vor dem 1. Januar 1979 bezugsfertig war. Zusätzlich müssen die Kosten für den Umbau mindestens 5.000 € betragen und werden bis zu einer Höhe von 25.000 € angerechnet. Werden die Voraussetzungen erfüllt, vergibt das Land Hessen für 85% der Kosten ein Darlehen. Der Kredit ist in den ersten fünf Jahren zinslos. Vom sechsten bis zum zehnten Jahr liegt der Zinssatz bei 1,5% und in den nächsten fünf Jahren bei 3,5%. Die Tilgung beträgt in den ersten zehn Jahren 1%, in den darauffolgenden fünf Jahren 1,5% und für die Restlaufzeit 2%. Die Bindung des Mietpreises und der Belegung beträgt zehn Jahre. Für den Bezug einer modernisierten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Anmeldungen für das Förderprogramm müssen bis spätestens 30. Mai eingereicht werden. Informationen und einen Beratungstermin zum Antrag im Bereich der Stadt Kassel gibt das Wohnungsamt im Rathaus unter der Telefonnummer 787-6114.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Kassel

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