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Mönchengladbach: Überprüfung der Einkommensverhältnisse in Sozialwohnungen (07. Juni 2001)

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

3 000 Mieter von Sozialwohnungen erhalten amtliche Post

pmg. Post vom Amt für Wohnungswesen erhalten in diesen Tagen rund 3 000 Mieter von Sozialwohnungen. Das Amt ist verpflichtet, die Einkommensverhältnisse der Mieter in der Regel alle drei Jahre zu überprüfen. Zurzeit laufen die Vorbereitungen für die Überprüfung der Wohnungen, die von 1955 bis 1962 gefördert wurden.

Von der jetzt laufenden Aktion sind ca. 3 000 der insgesamt 15.300 Sozialwohnungen in Mönchengladbach betroffen. Ausgeschlossen von der Überprüfung sind Sozialwohnungsmieter, die über das Sozialamt ein pauschaliertes Wohngeld erhalten sowie alle anderen Wohngeldempfänger. Die übersandten Formulare sind gesetzlich vorgeschrieben, um die benötigten Angaben über die Wohn-, Familien- und Einkommensverhältnisse des Mieters zu erhalten. Danach wird dann festgestellt, ob eine so genannte Ausgleichszahlung - früher Fehlbelegungsabgabe - fällig wird. Das ist dann der Fall, wenn sich das Einkommen deutlich verbessert hat und die Grenzen um mehr als zwanzig Prozent überschreitet.

Das Amt für Wohnungswesen weist aber darauf hin, dass auf Antrag des Mieters auch überprüft wird, ob die Ausgleichszahlung aufgrund einer höheren Miete oder einer Einkommensverschlechterung herabgesetzt werden kann. Mietkosten plus Ausgleichszahlung sollen die Miete für eine vergleichbare frei finanzierte Wohnung nicht übersteigen.

Die Stadt ist verpflichtet, die Einnahmen aus der Ausgleichszahlung für den Bau neuer Sozialwohnungen zu verwenden. Mit dem bisher erzielten Aufkommen in Höhe von rund 47,6 Millionen Mark wurden 417 neue Sozialwohnungen gebaut.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach - Pressestelle

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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