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Untersuchung zu "Mietnomaden" kurzfristig in Auftrag geben

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bundesregierung soll laut FDP-Fraktion eine juristische Untersuchung zum Phänomen des so genannten Mietnomadentums in Auftrag geben. Dem Bundestag sei "zeitnah" über deren Ergebnisse und den sich hieraus ergebenen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu berichten, fordern die Liberalen in einem Antrag (16/11187). Die Regierung habe bisher immer den Standpunkt vertreten, beim Mietnomadentum handele es sich um eine Randerscheinung, wie sie in zwei Antworten (16/10737, 16/1844) vom Sommer 2006 und Herbst dieses Jahres auf Kleine Anfragen der Fraktion (16/10647, 16/17239) schreibt. Nach Ansicht der Liberalen ist diese Tatsachenbasis "zu dünn". Die Regierung selbst habe festgestellt, dass es sich beim "Mietnomadentum" um einen nicht genau umrissenen Sachverhalt handele. Das Spektrum reiche von Mietern, die mit krimineller Energie von Wohnung zu Wohnung zögen, mit dem Vorsatz, die Miete nicht zu bezahlen, bis hin zu Mietern, die nach dem Auszug für den Vermieter nicht mehr erreichbar seien. Bemerkenswert sei zudem, betont die FDP-Fraktion, dass der Regierung die Erfolgsquote für Kläger bei Räumungsklagen wegen Zahlungsverzug des Mieters nicht bekannt sei.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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