Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.381 Anfragen

Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft vorsichtig erleichtern

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft soll erleichtert werden. Dazu werden nach den Vorstellungen der Bundesregierung die gesetzlichen Beschlusskompetenzen (die rechtliche Möglichkeit der Eigentümerversammlung, durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Angelegenheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden) "vorsichtig" erweitert.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung (16/887) vor.
Wohnungseigentümer müssten vielfach Abstand von Maßnahmen nehmen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies anders entschieden hat. Zu nennen sei etwa die im Mietrecht verbreitete Erfassung oder Abrechnung von Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung sowie bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur Modernisierung der Wohnanlage. Die Regierung möchte am Prinzip der Einstimmigkeit grundsätzlich festhalten. Andererseits verdienten auch die Miteigentümer Schutz, die das gemeinschaftliche Eigentum in wirtschaftlich vernünftiger Weise den Erfordernissen der Zeit anpassen wollten.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant