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Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft vorsichtig erleichtern

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft soll erleichtert werden. Dazu werden nach den Vorstellungen der Bundesregierung die gesetzlichen Beschlusskompetenzen (die rechtliche Möglichkeit der Eigentümerversammlung, durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Angelegenheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden) "vorsichtig" erweitert.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung (16/887) vor.
Wohnungseigentümer müssten vielfach Abstand von Maßnahmen nehmen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies anders entschieden hat. Zu nennen sei etwa die im Mietrecht verbreitete Erfassung oder Abrechnung von Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung sowie bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur Modernisierung der Wohnanlage. Die Regierung möchte am Prinzip der Einstimmigkeit grundsätzlich festhalten. Andererseits verdienten auch die Miteigentümer Schutz, die das gemeinschaftliche Eigentum in wirtschaftlich vernünftiger Weise den Erfordernissen der Zeit anpassen wollten.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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