Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.464 Anfragen

Wohngeld 2002: 10% mehr Empfängerhaushalte

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2002 in Deutschland rund 3,1 Mill. Haushalte Wohngeld. Dies waren 8,0% aller privaten Haushalte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Empfängerhaushalte um 10,0% gestiegen. Die Wirkungen der Wohngeldnovelle, die im Wesentlichen seit 1. Januar 2001 gilt, schlugen sich damit auch im zweiten Jahr nach In-Kraft-Treten statistisch nieder.

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird Mietern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete oder Belastung für angemessen großen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haushalts überfordert. Mit der zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Wohngeldnovelle waren unter anderem allgemeine Leistungsverbesserungen unter Berücksichtigung der Mieten- und Einkommensentwicklung seit 1990 verbunden.

Knapp zwei Drittel der Empfängerhaushalte (2,0 Mill.) erhielten Ende 2002 als Mieter oder Wohnraumeigentümer die herkömmliche Form der Wohngeldgewährung, d.h. das allgemeine Wohngeld (davon waren rund 93% sog. Mietzuschussempfänger und nur rund 7% als Eigentümer sog. Lastenzuschussempfänger). Etwas mehr als ein Drittel der Wohngeld-Empfängerhaushalte (1,1 Mill.) erhielt das Wohngeld als Bezieher von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge in Form des besonderen Mietzuschusses.

Mit steigender Personenzahl im Haushalt nimmt die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte ab: Fast die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebt allein (48,4%), weitere 20,6% leben in Zwei-Personen-Haushalten, die übrigen 31,0% in Haushalten mit drei oder mehr Personen.

Die durchschnittliche monatliche Bruttokaltmiete der Mietzuschussempfänger betrug Ende 2002 5,59 Euro je m2 Wohnfläche (Vorjahr: 5,50 Euro), die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag bei durchschnittlich 4,30 Euro (Vorjahr: 4,10 Euro). Die Bezieher von besonderem Mietzuschuss wiesen mit monatlich durchschnittlich 5,72 Euro je m2 Wohnfläche die höchsten Mietkosten auf (Vorjahr: 5,66 Euro).

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2002 bundesweit rund 4,5 Mrd. Euro (+ 11,8% gegenüber dem Vorjahr). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 127 Euro. Den Empfängerhaushalten von besonderem Mietzuschuss wurden im Monat durchschnittlich 165 Euro an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von allgemeinem Wohngeld durchschnittlich 105 Euro.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Statistisches Bundesamt

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant