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Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern (Grunderwerbsteuerbefreiung)

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wohnungsunternehmen und -genossenschaften in den neuen Ländern haben vielfach keine betriebswirtschaftlich tragfähige Unternehmensgröße. Bei Fusionen, die in vielen Regionen sinnvoll wären, fällt Grunderwerbsteuer in erheblicher Höhe an. Viele Gesellschaften oder Genossenschaften können nicht das dafür notwendige Kapital aufbringen.
Deshalb hat der Bundestag am 11. Dezember 2003 in abschließender Lesung zugestimmt, die Grunderwerbsteuer bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern zeitlich befristet vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2006 aufzuheben. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Erfolg des Programms Stadtumbau. Der Stadtumbau wird nur gelingen, wenn sich die ostdeutschen Wohnungsunternehmen tatkräftig daran beteiligen. Viele Wohnungsunternehmen befinden sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation und können die aktuellen Anforderungen nicht alleine leisten. Durch die Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei Fusionen erhalten diese Wohnungsunternehmen eine wichtige Hilfe.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundesregierung

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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