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Jahrhunderthochwasser: Bund-Länder-Vereinbarung zur Absiedelung und Rückentwicklung von Röderau-Süd am 19. Dezember 2002 unterzeichnet

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zwischen Bund und Freistaat Sachsen wurde eine EckpunkteVereinbarung zur Absiedlung und Rückentwicklung des vom August-Hochwasser der Elbe besonders betroffenen Ortsteils Röderau-Süd unterzeichnet. Tragend soll das Prinzip der Freiwilligkeit sein. Ermöglicht werden sollen die volle Finanzierung eines gleichartigen Hauses an anderer Stelle, die baurechtliche Abstufung sowie die Rückentwicklung der frei werdenden Flächen als Retentionsraum der Elbe. Für die Durchführung des Konzeptes stehen Mittel aus dem Fonds "Aufbauhilfe" zur Verfügung".
Die vereinbarten Eckpunkte bilden die Grundlage für die nun auszuhandelnden individuellen Lösungen für die Wohnungseigentümer, Mieter und Gewerbetreibenden von Röderau-Süd. Sie behandeln insbesondere die Fördergrundlagen und Förderhöhen, aber auch das Ineinandergreifen von Förderung und Baurecht sowie mehrerer Förderprogramme. Die beiden Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen zum Fonds Aufbauhilfe "Wiederherstellung von Wohngebäuden" und "Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden" werden insoweit geändert.

Das Konzept ist deutschlandweit bislang einmalig. Einen vergleichbaren Prozess, Ansiedlungen in Überschwemmungsgebieten wieder rückgängig zu machen, hat es weder nach den Hochwassern des Rheins 1994 und 1995 noch der Oder 1997 gegeben. Das Land Sachsen hat einen Mediator ernannt, der zwischen den Betroffenen und der Sächsischen Staatsregierung vermittelt. Das Angebot für Eigentümer und Mieter ist attraktiv. Es werden grundsätzlich alle Kosten übernommen; eine Eigenbeteiligung der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM des BMVBW

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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