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Trend zum Verkauf kommunalen Wohnungsvermögens ungebrochen

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Trend zum Verkauf kommunalen Wohnungsvermögens ist ungebrochen. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Mieterbundes haben 50 Prozent der beteiligen Mietervereine erklärt, in ihrer Gemeinde sei über den Verkauf der örtlichen Wohnungsgesellschaft entschieden oder aber der Verkauf werde sogar bereits vorbereitet. Zumindest Anteile der jeweiligen kommunalen Wohnungsgesellschaft sollen in weiteren 30 Prozent der Fälle verkauft werden.

Durch die kommunalen Wohnungsverkäufe werden sich die Eigentümerstrukturen der Wohnungen in Deutschland verändern. Der Umfrage des Deutschen Mieterbundes zufolge werden im Falle des Verkaufes kommunaler Wohnungsbestände die Mieter selber nur in ca. 8 % der Verkäufe zu Eigentümern der Wohnung. Über 50 % der Wohnungsbestände hingegen werden von privaten Investoren, zumeist Gesellschaften oder auch börsennotierten Unternehmen, erworben, die die Bewirtschaftung und Verwertung des erworbenen Wohnungsbestandes unter dem Gesichtspunkt der Gewinnerzielung betreiben.

Der Deutsche Mieterbund befürchtet nun, daß hierdurch notwendige Instandhaltungen und Modernisierungen zeitlich gestreckt oder ganz ausgesetzt, Mieterhöhungsspielräume ausgeschöpft und Mieterstrukturen dahin gehend verändert werden, dass nur noch besonders zahlungskräftige Mietinteressenten eine Chance auf Anmietung einer Wohnung haben. Ob sich diese Befürchtung bewahrheiten wird, hängt u.a. von der allgemeinen Marktlage in einem bestimmten Bereich ab. Besteht ein Wohnungsüberangebot, können es sich auch Unternehmen mit Renditeabsicht nicht erlauben, auf weniger zahlungskräftige Mieter von vornherein zu verzichten.

Nachteile aus den Verkäufen können aber auch die Kommunen selbst erleiden. Denn neue Belegungsrechte für Wohnungen müssen auf dem freien Markt eingekauft werden. Das Niveau der Mietpreise könnte dann insgesamt ansteigen, wodurch die städtischen Haushalte über Sozialhilfe und Wohngeld zusätzlich belastet würden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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