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Kappungsgrenze in NRW reduziert

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Landesregierung von NRW hat eine Kappungsgrenzenverordnung verabschiedet, so dass ab 1.6.2014 in 59 Städten und Gemeinden Mieterhöhungen auf 15% - statt der üblichen 20% - in drei Jahren begrenzt sein werden.

Die Kappungsgrenze wurde in den folgenden Städten und Gemeinden reduziert:

Regierungsbezirk Düsseldorf

Dinslaken, Dormagen, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Erkrath, Geldern, Grevenbroich, Haan, Hilden, Kamp-Lintfort, Kempen, Kevelaer, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Moers, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen, Rommerskirchen, Wesel

Regierungsbezirk Köln

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Brühl, Euskirchen, Frechen, Hürth, Jülich, Kerpen, Köln, Leverkusen, Niederkassel, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling

Regierungsbezirk Münster

Bocholt, Bottrop, Coesfeld, Greven, Gronau (Westfalen), Haltern am See, Lotte, Münster, Ostbevern, Raesfeld, Rheine, Senden, Waltrop

Regierungsbezirk Detmold

Bielefeld, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück

Regierungsbezirk Arnsberg

Bad Sassendorf, Soest

Veröffentlicht: 06.07.2015

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