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Bundesregierung will Energiepreisbremsen verlängern

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen verlängern. Eine Fortführung der Energiepreisbremsen im Winter 2023/2024 würde eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen, heißt es in dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (20/9062) zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (PBVV).

Europa befinde sich angesichts des weiter andauernden Krieges in der Ukraine nach wie vor in einer Phase,in der unerwartet Risiken entstehen könnten. Die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremsen hätten im Winter 2022/2023 dazu beigetragen die Erwartungen der Letztverbraucherinnen und -verbraucher zu stabilisieren. Dies dürfte beruhigend auf die Energiemärkte gewirkt haben, heißt es in dem Entwurf.

Die Energiepreisbremsen seien nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) bis 31. Dezember 2023 befristet. Sie können aber jeweils durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages bis 30. April 2024 verlängert werden. Das solle mit der Verordnung geschehen.

Veröffentlicht: 06.11.2023

Quelle: heute im bundestag (hib)

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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