Der Bundesrat befasst sich am 9. Oktober 2020 mit einem Gesetz, das den Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos erleichtern soll. Der Bundestag hatte es Anfang September beschlossen - und damit inhaltlich eine Forderung der Länder aufgegriffen, die diese schon mehrfach geäußert hatten - zuletzt im Oktober 2019.
Anspruch auf Lademöglichkeit
Wohnungseigentümer und auch Mieter sollen künftig einen Anspruch darauf haben, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter.
Grundlegende Reform des WEG
Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 soll darüber hinaus grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst werden. Dazu gehört der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss - sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.
Energetische Sanierung
Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Online-Teilnahme
Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist. Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine verpflichtende Präsenz verzichten zu können.
Einsicht in Verwaltungsunterlagen
Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums - bislang häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.
Zertifizierter Verwalter
Der Bundestag hat im Laufe seiner Beratungen einige Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgenommen - diese betreffen unter anderem Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.
Veröffentlicht: 30.09.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT