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Rheinland-Pfalz beschließt neue Mietpreisbegrenzungsverordnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Ministerrat hat am 23.06.2020 dem Entwurf einer Mietpreisbegrenzungsverordnung zugestimmt, mit dem die bereits bestehende Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert und die Gebietskulisse erweitert werden.

„Insbesondere in den Ballungsgebieten haben Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen und mittleren Einkommen Schwierigkeiten, eine preiswerte Wohnung zu finden. Die Mietpreisbremse leistet einen Beitrag dazu, in angespannten Wohnungsmärkten steigenden Mieten entgegenzuwirken. Nachdem die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene beschlossen worden ist, machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, die Mietpreisbegrenzungsverordnung in Rheinland-Pfalz um fünf Jahre zu verlängern. Die Gebietskulisse wird zudem um die Stadt Ludwigshafen erweitert, da auch hier der Wohnungsmarkt angespannt ist. Die Mietpreisbremse ergänzt die vielfältigen Maßnahmen des Landes zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsgebieten“, erläuterte Finanz- und Bauministerin Ahnen.

Nach der Mietpreisbremse dürfen die Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen grundsätzlich nur um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens werden die Städte Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein (neu), Mainz, Speyer und Trier als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen.

Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung tritt im Oktober 2020 für eine Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft.

Veröffentlicht: 02.07.2020

Quelle: PM Landes Rheinland-Pfalz

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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