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Wohngeld steigt und kann online beantragt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ab sofort können die ersten Bürgerinnen und Bürger Wohngeld über das Internet beantragen. Das Wohngeld ist damit die erste öffentliche Leistung, die zunächst in sechs Pilotkommunen in Schleswig-Holstein digitalisiert wurde. Laut Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen die Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern spätestens Ende 2022 online angeboten werden. Die Bürgerinnen und Bürger können dann zum Beispiel BAföG, Elterngeld, Geburtsurkunden oder eben Wohngeld digital beantragen.

Der Online-Wohngeldantrag ist nutzerfreundlich gestaltet: Hilfetexte liefern Erklärungen, der Antrag ist übersichtlich sowie einfach und klar formuliert. Alle Daten werden online eingegeben und die nötigen Nachweise hochgeladen. Anschließend wird der fertige Antrag digital an die zuständige Wohngeldbehörde übermittelt.

Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

Die Digitalisierung des Wohngeldantrags gelang unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Wohngeldreform: Ab dem 1. Januar 2020 werden berechtigte Haushalte mehr Wohngeld erhalten.

Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt künftig im Durchschnitt etwa 190 Euro Wohngeld. Außerdem werden mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Erstmalig wird das Wohngeld dynamisiert und alle zwei Jahre an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst.

Aktualisierter BMI-Wohngeldrechner online verfügbar
Bürgerinnen und Bürger können sich anhand von Wohngeldtabellen über die Höhe des Wohngeldes orientieren. Basierend auf diesen Tabellen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BM) einen Wohngeldrechner entwickelt, der einen Überblick über den zu erwartenden Wohngeldbetrag gibt.

Auf der Internetseite des BMI steht ein Wohngeldrechner zur Verfügung.

Veröffentlicht: 14.01.2020

Quelle: PM des BMI

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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