Die Stadtverwaltung hat unter Mitwirkung des Mieterbundes Rhein-Ruhr, Bezirk Bottrop e.V., des Mieterschutzbundes e.V., des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins e.V. und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bottrop unlängst eine Aktualisierung des Mietspiegels beschlossen.
Der aktualisierte Bottroper Mietspiegel unterscheidet sich im Aufbau nicht von dem vorherigen Mietspiegel aus 2017, aber es wurden die Mietrichtwerte um durchschnittlich rund vier Prozent angehoben. Bei den Mieten in den älteren Gebäudebaujahren ist dabei ein höherer Anstieg als bei den Mieten der jüngeren Gebäudebaujahre zu verzeichnen. Neben der Aktualisierung des Zahlenwerkes wurden einige wenige redaktionelle Ergänzungen angebracht.
Grundlage der Erhöhung der Mietrichtwerte waren eigene Erhebungen der Abteilung Grundstückswertermittlung beim städtischen Vermessungs- und Katasteramt und der beteiligten Verbände sowie die Markterfahrung des Gutachterausschusses und der weiteren Beteiligten.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in Bottrop und gilt ab dem 1. Januar 2020. Der Mietspiegel wird eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben. Die Art der Datenerhebung und Auswertung wird den Anforderungen eines einfachen Mietspiegels gemäß § 558c BGB gerecht.
Das Hauptanwendungsfeld des Mietspiegels ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Daneben ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe beim Neuabschluss von Mietverträgen.
Der Mietspiegel schützt damit den Mieter vor marktfernen, unangemessenen Mieterhöhungen und gleichzeitig kann der Eigentümer von Mietwohnungen auf dieser Basis eine Rendite erzielen, die das Investment weitestgehend refinanzieren lässt. Die Herausgabe eines Mietspiegels liegt damit im Interesse von Mietern und Vermietern.
Veröffentlicht: 06.12.2019
Quelle: PM der Stadt Bottrop


