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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) legt Abschlussbericht vor

Auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2018 haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beschlossen, eine länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform des WEG einzurichten. Die Leitung der Arbeitsgruppe erfolgte gemeinsam durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz.

Die Arbeitsgruppe hat den Reformbedarf des WEG geprüft, insbesondere durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen der bestehende Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen beseitigt werden kann. Ziel ist unter anderem die leichtere Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen. Besonderes Augenmerk legte die Arbeitsgruppe auf die Förderung der Elektromobilität und die Barrierefreiheit des Wohnens. Außerdem wurde geprüft, wie eine effizientere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erreicht werden kann.

Zum am 27.08.2019 vorgestellten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe erklärt Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

„Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen. Um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen zu verbessern, wollen wir die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit senken und die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Teilnahme nutzen.“

Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, zeigt sich über den erfolgreichen Abschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sehr erfreut:
„Bayern setzt sich schon lange und sehr aktiv für eine Reform des WEG-Rechts ein. Wohnungseigentum muss attraktiv bleiben. Deshalb sollen sinnvolle Sanierungen und die Erweiterung von Wohnraum künftig leichter möglich sein. Das WEG-Recht darf auch die Trendwende bei der privaten Elektromobilität nicht behindern. Es muss diese Schlüsseltechnologie fördern. Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können.“

Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Veröffentlicht: 27.08.2019

Quelle: PM des BMJV

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