Für Berlin wurde eine Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen am 5.5.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet. Die Kappungsgrenze von 15% gilt für die kommenden fünf Jahre bis zum 10.5.2023.
Begründet wird dies damit, dass in Berlin zu einem Gebiet im Sinne des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB sei, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Veröffentlicht: 17.05.2018
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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