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Der Mieter informiert den Vermieter darüber, dass seine Lebensgefährtin oder sein Lebensgefährte in die angemietete Wohnung einziehen wird und bittet um Erlaubnis zur Aufnahme des Dritten in die Wohnung.
An
Betrifft: Aufnahme
,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ab dem in die von mir angemietete Wohnung in einziehen wird.
wohnt derzeit in in .
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, 05.11.2003 - Az: VIII ZR 371/02) haben Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zur Aufnahme eines Dritten in die gemietete Wohnung, wenn sie - wie in meinem Fall - eine nichteheliche Gemeinschaft begründen wollen.
Ich darf Sie daher auffordern, mir diese Erlaubnis bis zum zu erteilen und ab dem die Belegung durch eine weitere Person soweit erforderlich bei der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen.
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