Eine Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme ist die schriftliche Mitteilung des Vermieters an den Mieter über geplante bauliche Veränderungen, die den Wohnwert erhöhen oder Energie einsparen. Sie muss mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme erfolgen und bestimmte Pflichtangaben enthalten.
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Betrifft: Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme
Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (...) ,
ich beabsichtige, im Hause (...) in (...) in dem Sie von mir eine Wohnung gemietet haben, …
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Mustervertrag von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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