Der Mieter hat Anspruch Rückforderung der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses, sofern keine berechtigten Gegenforderungen des Vermieters bestehen. Der Anspruch entsteht grundsätzlich nach einer angemessenen Prüf- und Abrechnungsfrist.
An
Betrifft: Rückforderung der Kaution
,
nachdem das Ende des Mietverhältnisses nunmehr einen Monat zurückliegt und Ihnen aus meiner Sicht lediglich noch Ansprüche aus Betriebskostennachforderung zustehen könnten, möchte Ich Sie bitten,
Bitte beachten Sie, dass der volle Kautionsbetrag nach Ablauf von 9 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses auch dann zur Auszahlung an mich fällig wird, wenn Sie bis dahin über die Betriebskosten noch nicht abgerechnet haben sollten.
Ich habe mir als Eingang der den notiert.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath
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