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Eigenbedarfskündigung
Mietrecht
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Eine Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, die auf den Eigenbedarf an der Mietwohnung oder dem Miethaus hinweist. Das bedeutet, der Vermieter kündigt dem Mieter, weil er die Wohnung für sich selbst, für nahe Familienangehörige oder für Personen, die in seinem Haushalt leben, benötigt.
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Betrifft: Eigenbedarfskündigung
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hiermit kündige ich den zwischen uns am abgeschlossenen Mietvertrag über die Wohnung in fristgerecht zum gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfes.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften weise Ich Sie auf § 574 BGB hin. Danach sind Sie berechtigt, der Kündigung zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich und spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses bei mir einlegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch zu dem vorbezeichneten Zeitpunkt bei mir eingeht. Vorsorglich erkläre ich bereits jetzt ausdrücklich, dass ich einer Verlängerung des Mietverhältnisses widerspreche.