Anfrage des Mieters an den Vermieter, um die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung oder -haus zu erhalten. Da die Haltung von Haustieren, insbesondere Hunden, oft im Mietvertrag geregelt ist und ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet werden kann, muss der Mieter den Vermieter um Erlaubnis bitten.
An
Betrifft: Zustimmung zur Hundehaltung
,
ich möchte Sie hiermit bitten, die Haltung eines Haustieres in der gemieteten Wohnung, in , zu erteilen.
Konkret soll ein Hund - - in der Wohnung gehalten werden.
Die Wohnung bietet ausreichend Platz, um das Tier artgerecht zu halten. Störungen der anderen Hausbewohner können nahezu ausgeschlossen werden.
Selbstverständlich wird mittels geeigneter Maßnahmen dafür gesorgt, dass Ruhestörungen aus der Wohnung durch das Tier unterbleiben.
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath
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