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Mietspiegel für Olfen vom 01.12.2024 (PLZ: 59399)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Olfen in der Fassung vom 01.12.2024 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 6,15 € und 9,35 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,25 € und 8,80 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 399,75 € und 607,75 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 625,00 € und 880,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 -
  1925 -
  1955 6,20 - 6,70 - 7,15
  1965 6,15 - 7,00 - 7,85
  1975 6,15 - 7,00 - 7,85
  1985 6,35 - 7,20 - 8,05
  1995 6,35 - 7,20 - 8,05
  2000 6,75 - 7,60 - 8,45
  2005 6,75 - 7,60 - 8,45
  2010 6,75 - 7,60 - 8,45
  2015 7,70 - 8,55 - 9,35
  2020 7,70 - 8,55 - 9,35
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 6,25 - 6,90 - 7,50
  2000 6,65 - 7,25 - 7,90
  2005 6,65 - 7,25 - 7,90
  2010 6,65 - 7,25 - 7,90
  2015 7,60 - 8,20 - 8,80
  2020 7,60 - 8,20 - 8,80

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 6,15 € und 9,35 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,25 € und 8,80 € pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel gibt Vermietern und Mietern in Olfen eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Er ist gemäß § 558a BGB ein anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen und schützt Mieter vor überhöhten Forderungen.
In Olfen kann ein Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558a BGB durch Bezugnahme auf den aktuellen Mietspiegel begründen. Das Schreiben muss schriftlich erfolgen und dem Mieter eine Überlegungsfrist von zwei Monaten einräumen (§ 558b BGB).
Martin BeckerTheresia DonathHont Péter Hetényi

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