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Mietspiegel für Niederzier vom 01.09.2007 (PLZ: 52382)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Niederzier in der Fassung vom 01.09.2007 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 3,80 € und 6,00 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,80 € und 5,70 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 247,00 € und 390,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 480,00 € und 570,00 € zu rechnen.

Da der Mietspiegel bereits älter als vier Jahre ist, dürften die aktuellen Mieten inzwischen jedoch höher ausfallen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 3,80 - 4.30
  1925 3,80 - 4.30
  1955 3,80 - 4.30
  1965 4,10 - 4,60
  1975 4,30 - 5,00
  1985 4,70 - 5,60
  1995 5,10 - 6,00
  2000 5,10 - 6,00
  2005 5,10 - 6,00
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 4,80 - 5,70
  2000 4,80 - 5,70
  2005 4,80 - 5,70

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Hinweis:

In der Gemeinde Niederzier gibt es derzeit keinen aktuellen Mietspiegel.

Für den Bereich der Gemeinde Niederzier wurde zuletzt ein Mietspiegel für nicht öffentlich geförderte Wohnungen mit dem Stand 1. September 2007 erstellt. Es handelte sich dabei um einen einfachen Mietspiegel gem. § 558c BGB, d.h. eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, welche von der Gemeinde 2007 gemeinsam mit Interessenvertretern des Mietervereins und Haus- und Grundbesitzervereines erstellt wurde.

Gem. §558c (3) BGB sollen Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dieser „Soll-Bestimmung“ ist die Gemeinde Niederzier bis 2007 nachgekommen. Mit Bezug auf § 558c (4) wurde aufgrund von „Angebot und Nachfrage“ derzeit von der weiteren Fortschreibung abgesehen, da Gemeinden Mietspiegel erstellen sollen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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