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Mietspiegel für Geilenkirchen vom 01.04.2022 (PLZ: 52511)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Geilenkirchen in der Fassung vom 01.04.2022 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich ganz erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,30 € und 10,20 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 5,20 € und 13,20 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 279,50 € und 663,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 520,00 € und 1.320,00 € zu rechnen.

Da der Mietspiegel bereits älter als vier Jahre ist, dürften die aktuellen Mieten inzwischen jedoch höher ausfallen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 4,50 - 6,85
  1925 4,50 - 6,85
  1955 4,50 - 6,85
  1965 4,30 - 7,20
  1975 4,50 - 6,80
  1985 5,20 - 7,00
  1995 4,60 - 9,30
  2000 4,60 - 9,30
  2005 5,30 - 8,30
  2010 5,30 - 8,30
  2015 7,20 - 10,20
  2020 7,20 - 10,20
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 5,20 - 7,90
  2000 5,20 - 7,90
  2005 6,50 - 8,30
  2010 6,50 - 8,30
  2015** 8,50 - 13,20
  2020** 8,50 - 13,20

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

** gehobener Standard

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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