Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.093 Anfragen
Bearbeitungsgebühr für Darlehen?
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Klausel in den AGB für ein Darlehen über eine Bearbeitungsgebühr ist wegen unangemessener Benachteiligung gem. § 307 I S.1, II Nr.1 BGB unwirksam. Die Bearbeitungsgebühr ist kein zinsähnliches Entgelt und auch keine "Sonderleistung" des Kreditinstituts.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Darlehensvertrag und zum Konsumentenkreditvertrag ist eine Vergütung des Kreditgebers wegen derjenigen Tätigkeit, die er bei der Bearbeitung eines jeden Kreditantrags ohnehin in jedem Falle zu erledigen hat, nicht vorgesehen. Die vorliegend verwendete Klausel weicht von den geltenden Rechtsvorschriften ab und tut dies auch zum Nachteil des Kunden. Dass die Bearbeitungs- und Prüfaufgabe des künftigen Kreditgebers laufzeitunabhängig ist, weil sie gerade vor Vertragsschluss zu erfolgen hat, ist ebenso evident wie die hieraus zu ziehende Schlussfolgerung, dass die Bearbeitungsgebühr kein zinsähnliches Teilentgelt darstellt.
AG Regensburg, 24.04.2013 - Az: 5 C 262/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.