Bankschließfach muss gesichert und bewacht werden!
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Vertrag zur Überlassung eines besonders gesicherten Schließfaches in einer Bank stellt einen Mietvertrag dar, der durch die Besonderheit gekennzeichnet ist, dass der Kunde eine besondere Sicherheit für die von ihm in das Schließfach eingelegten Gegenstände erwartet, die er bei einer anderweitigen Lagerung in Privat- oder Geschäftsräumen selbst bei besonderer Sicherung (beispielsweise in Tresoren) regelmäßig nicht erreichen kann, weil schon die Gebäude- und Raumsicherung bei Banken meist erheblich ausgeprägter ist und einen höheren Schutz vor Entwendung bietet. Die danach von der Bank geschuldete Sicherheit bezieht sich allerdings nicht unmittelbar auf den eingelagerten Gegenstand selbst, welchen die Bank regelmäßig auch gar nicht kennt, so dass sie das von ihr übernommene Haftungsrisiko nicht abschätzen kann. Vielmehr bezieht sie sich auf den Raum, in welchem sich das Schließfach befindet, auf das konkret vermietete Schließfach sowie die Überwachung und Kontrolle derselben einschließlich des Zugangs zu ihnen.
Die Besonderheiten des Schließfachvertrages unter dem Aspekt der erwarteten höheren Sicherheit prägen den Mietvertrag und die aus ihm folgenden Verpflichtungen der Bank über das übliche gesetzliche Maß hinaus. Geschuldet werden Bewachung und Sicherung des Schließfaches unter Zuhilfenahme von Mitteln, die dem anerkannten Stand der Technik entsprechen, eine allgemeine Kontrolle und Überwachung des Zugangs und die Prüfung der Zugangsberechtigung im Einzelfall.
LG Paderborn, 12.05.2017 - Az: 4 O 12/17
ECLI:DE:LGPB:2017:0512.4O12.17.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller