Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.436 Anfragen

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Kfz-Finanzierungsdarlehen

Geld & Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zu den notwendigen Angaben über den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung und dessen Berechnungsmethode zur Erfüllung der Voraussetzungen des Artikels 247 § 7 Nr. 3 EGBGB gehört nicht die Angabe einer mathematischen Berechnungsformel.

Es reicht vielmehr aus, dass der Darlehensgeber die nach der Rechtsprechung des BGH entwickelten wesentlichen Parameter benennt, die es dem Verbraucher bei Vertragsschluss ermöglichen, eine Abschätzung der Risiken vorzunehmen.

Weitergehende Angaben zu einer genauen Berechnungsformel würden insoweit nicht zu einer größeren Verständlichkeit beitragen, sie wären hingegen derart abstrakt und schwer verständlich, dass sie für einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher keinen zusätzlichen Informationsnutzen bieten würden. Es ist nämlich lediglich Ziel der Vorschrift, dass der Verbraucher die Folgen einer Darlehensablösung abschätzen und einordnen kann. Daher ist seinem Informationsbedürfnis dadurch Rechnung getragen, dass die Grundsätze der Berechnung umschrieben werden.

Auch einer vorherigen Festlegung auf eine bestimmte Berechnungsmethode bedarf es nicht, da die Bank diese in dem Zeitpunkt, in dem eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist, nach ihrer Wahl bestimmen kann.


LG Darmstadt, 22.10.2019 - Az: 2 O 113/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant