- Geld & Recht
- Urteile
Abtretbarkeit und Pfändbarkeit der Energiepreispauschale
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Energiepreispauschale ist grundsätzlich sowohl abtretbar als auch pfändbar.
Die Abtretungserklärung des Schuldners nach § 287 Abs. 2 InsO erfasst auch die Energiepreispauschale.
Die Rechtsprechung zur Unpfändbarkeit von Corona-Soforthilfen, kann nicht auf die Energiepreispauschale übertragen werden, da die Regelung für die Energiepreispauschale keine zwingende Mittelverwendung vorsieht, weshalb es an einer Zweckbindung im Sinne des § 851 ZPO fehlt.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.718 Beratungsanfragen
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.
Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant