Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.954 Anfragen

Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs wegen Verarmung der Schenkerin

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anspruch auf Rückforderung der Schenkung aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren, § 195 BGB.

Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt demnach mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von diesem Anspruch hatte oder diese nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht hatte.

Der Anspruch aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB wird mit Eintritt des Notbedarfslage in gesamter Höhe fällig.


LG Bamberg, 05.01.2011 - Az: 1 O 295/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant