Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.113 Anfragen

Zurechnung der in Pension gegebenen Tiere im Rahmen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG beim Eigentümer; Sportpferde als „übriges Nutzvieh“

Geld & Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

1. Gibt der Eigentümer von Tieren, mit denen er Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft erzielen will, diese in Pension, so sind diese Tiere bei der Ermittlung der maßgeblichen Vieheinheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG beim Eigentümer zu berücksichtigen, soweit das wirtschaftliche Risiko der Tierhaltung nicht übertragen wird.

2. Werden Pferde gezüchtet, um sie in verschiedenen Entwicklungsstadien, u.a. auch als ausgebildete Spring- und Dressurpferde zu veräußern, können sie den Tierzweig „übriges Nutzvieh“ (§ 51 Abs. 3 Nr. 4 BewG) bilden. Eine Einordnung als Zuchtvieh ist mit dem Wortlaut und dem Umstand, dass die Tiere einen eigenen wirtschaftlichen Nutzen durch den Verkauf als ausgebildetes oder besonders geeignetes Spring- bzw. Dressurpferd verkörpern, nicht gerechtfertigt.


FG Niedersachsen, 26.05.2020 - Az: 6 K 337/18

ECLI:DE:FGNI:2020:0526.6K337.18.00

Nachfolgend: BFH - I R 28/20 (anhängig)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant