Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.392 Anfragen

Yorkshire-Terrier ist harmlos und erfordert keine Zustimmung des Vermieters!

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Vermieter dürfen Mietern nicht verbieten, einen Yorkshire-Terrier zu halten - selbst dann nicht, wenn Hunde in der Wohnung laut Mietvertrag genehmigungspflichtig sind.

Die Versagung der Genehmigung zur Haltung eines Yorkshire-Terriers ist rechtsmißbräuchlich, da Hunde dieser Rasse von winzigem Ausmaß, vergleichbar etwa einem Meerschweinchen, sind und sich allenfalls durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen können und somit erfahrungsgemäß nicht in der Lage sind, andere Hausbewohner zu belästigen oder gar eine stärkere Abnutzung der Mietsache herbeizuführen.

Daher dürften sie wie andere Kleintiere ohne Genehmigung gehalten werden. Dies gilt aber nur solange das Tier sich brav verhält. Wenn es beispielsweise mit seinem Kot Anlagen oder Spielplätze in der Nähe des Hauses verschmutzt, kann der Vermieter die Haltung verbieten.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zu Recht hat das Amtsgericht die Beklagten als Vermieterin zur Erteilung der - ausdrücklich verweigerten - Zustimmung zur Haltung des Yorkshire-Terriers durch die Klägerin in ihrer Wohnung verurteilt, weil die Beklagten sich im vorliegenden Fall auf den in § 9 des Mietvertrages vereinbarten Genehmigungsvorbehalt hinsichtlich einer Tierhaltung des Mieters nicht berufen können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant