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Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger war bei einem Lizenzfußballverein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender „Sky“ als Werbungskosten geltend. Er gab an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben.

Im ersten Rechtsgang lehnte das Finanzgericht Düsseldorf den Werbungskostenabzug ab (FG Düsseldorf, 14.09.2015 - Az: 15 K 1712/15 E). Zielgruppe des Pakets „Fußball Bundesliga“ sei kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit. Die entsprechenden Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher - wie bei dem Bezug einer Tageszeitung - immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger ein berufliches Interesse daran habe.

Im anschließenden Revisionsverfahren folgte der Bundesfinanzhof dem Ansatz des Finanzgerichts, dass das Sky-Bundesliga-Abo mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung vergleichbar sei, nicht. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten sein können, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde (BFH, 16.01.2019 - Az: VI R 24/16). Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine entsprechende Nutzung möglich. Das Verfahren wurde zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Im zweiten Rechtsgang hat das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nach einer umfassenden Anhörung des Klägers und der Vernehmung von Zeugen stattgegeben.

Das Gericht führt aus, dass der Kläger das Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt habe. Er habe für seine Trainertätigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler sowie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch geschult. Den Inhalt des Fußball-Pakets habe der Kläger allenfalls in einem unbedeutenden Umfang privat angeschaut.

„Der steuerliche Abzug der Aufwendungen für ein Sky-Abo bleibt auch nach der Entscheidung unseres Gerichts die Ausnahme“, führt Harald Junker, Präsident des Düsseldorfer Finanzgerichts, aus. „Ein Abzug von Werbungskosten setzt immer voraus, dass die Aufwendungen durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind. Dies hat der Senat nur für den entschiedenen Einzelfall bejaht.“


FG Düsseldorf, 05.11.2019 - Az: 15 K 1338/19 E

ECLI:DE:FGD:2019:1105.15K1338.19E.00

Vorgehend: BFH, 16.01.2019 - Az: VI R 24/16

Quelle: PM des FG Düsseldorf

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