Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.036 Anfragen

Schadensersatz und Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung bei mangelnder Aufklärung über Provisionen

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte die Berliner Sparkasse einem Kunden Anteile an einem geschlossenen Schiffsfonds vermittelt, jedoch nicht ordnungsgemäß über die erhaltenen Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt. Konkret ging es um 14,54% Provision zzgl. 5% Agio.

Provisionen, die aus den Beschaffungskosten für das Eigenkapital über die Emittentin gezahlt werden, stellen aber eine aufklärungspflichtige Rückvergütung dar.

Vorliegend genügte der Hinweis im Emissionsprospekt über die Rückvergütungen nicht, da dort die Berliner Sparkasse als Empfängerin der Provisionen nicht genannt wurde. Die Sparkasse konnte auch nicht darlegen, dass die Beraterin den Kunden mündlich über die Provisionen aufgeklärt hatte.

Daher konnte sich der Kunde auf die Vermutung aufklärungspflichtigen Verhaltens berufen. Die Sparkasse war somit darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass dem Kunden die Frage der Provisionen egal gewesen wäre.

Auch dieser Nachweis konnte nicht erbracht werden, so dass die Sparkasse zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt wurde. Der Kunde war von sämtlichen wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen.


LG Berlin, 17.04.2019 - Az: 38 O 160/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant