Wurde ein Fahrzeug drittfinanziert und war die entsprechende Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann der Fahrzeugkäufer die Rückabwicklung des Autokredit- und Kaufvertrag verlangen. Dies ist auch nach Jahren noch möglich, weil die Widerrufsfrist in diesem Fall nicht zu laufen beginnt.
Im vorliegenden Fall hatte es die Mercedes-Bank erwischt, der Käufer konnte seinen Mercedes C 250d auf diesem Weg wieder loswerden, obwohl der Kredit bereits am 27.09.2016 aufgenommen und der Widerruf erst am 02.02.2018 erfolgte. In der Zwischenzeit hatte das Fahrzeug bereits über 50.000 km auf dem Tacho.
Der Käufer konnte den Widerruf erklären, da es der Bank nicht gelungen war, die Übergabe der Darlehensbedingungen nachzuweisen.
Im vorliegenden Fall hatte es die Mercedes-Bank erwischt, der Käufer konnte seinen Mercedes C 250d auf diesem Weg wieder loswerden, obwohl der Kredit bereits am 27.09.2016 aufgenommen und der Widerruf erst am 02.02.2018 erfolgte. In der Zwischenzeit hatte das Fahrzeug bereits über 50.000 km auf dem Tacho.
Der Käufer konnte den Widerruf erklären, da es der Bank nicht gelungen war, die Übergabe der Darlehensbedingungen nachzuweisen.
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LG Stuttgart, 22.11.2018 - Az: 25 O 119/18
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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