Im Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine Beratung in vielen Fällen unerlässlich. Denn es kann in vielen Bereichen zu Schwierigkeiten kommen.
Zum Bank- und Kapitalmarktrecht gehören beispielsweise der Zahlungsverkehr, Kredit- und Einlagegeschäfte, Wertpapier- und Depotgeschäfte, Scheckgeschäfte. Ebenso hierher gehören Fragen zum Schadensersatz und der Haftung im Hinblick auf häufig vorkommende falsche/ fehlerhafte Beratung und Aufklärung. Insbesondere zählen auch alle Fragen rund um die Kapitalanlage dazu.
Beispielsweise hat man eine Kapitalanlage abgeschlossen und erhofft sich am Ende der Laufzeit einen Zuwachs seines Vermögens. Hinterher muss man feststellen, dass man statt eines Zuwachses einen Verlust erlitten hat. Hier kann es unter Umständen sein, dass im Vorfeld schon eine fehlerhafte Beratung stattgefunden hat. Dies könnte zu einem Schadensersatzanspruch führen.
Weiterhin fallen hierunter auch Finanzierungen aller Art und die damit verbundenen Probleme. Zu nennen wäre die Kündigung des Darlehens wegen Zahlungsverzuges. Ebenso sind aber auch Fälle im Bereich des Kreditkartenmissbrauchs denkbar.