Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.315 Anfragen

Staubschutz wegen Großbaustelle ausgeschlagen - Vermieter haftet!

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall kam es aufgrund einer Großbaustelle zu einer erheblichen Staubentwicklung. Das Bauunternehmen bot dem Vermieter eines in einem Einkaufszentrum gelegenen Ladenlokals an, Schutzmaßnahmen gegen die Staubentwicklung zu ergreifen. Der Vermieter schlug das Angebot jedoch aus. In diesem Fall haftet der Vermieter für Schäden, die an den Waren seines Gewerbemieters aufgrund der Staubeinwirkung entstehen.


BGH, 24.06.2015 - Az: XII ZR 78/14


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler