Terrorversicherung kann auf gewerbliche Mieter umgelegt werden
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist aufgrund der Art und Lage eines Gewerbeobjektes die Annahme einer gewissen Grundgefährdung für einen Terroranschlag objektiv gerechtfertigt, so können die Versicherungsprämien auf die gewerblichen Mieter umgelegt werden.