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Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehwegs und Be- und Entladen auf dem Gehweg in der Feuerwehranfahrtszone

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dass es Gewerbetreibenden in einer Großstadt in der Regel nicht ohne weiteres gelingt, sondern mit Schwierigkeiten verbunden ist, einen Stellplatz zur Durchführung von Be- und Entladevorgängen zu finden, ist ein allgemeines Problem, dem sich jeder Verkehrsteilnehmer stellen muss, der keine Bewohnerparkberechtigung besitzt.

Kommen keine weiteren einen Ausnahmefall begründenden Aspekte hinzu, begründet dies allein noch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vom Gehwegparkverbot zum Zweck des Be- und Entladens.


VGH Bayern, 16.09.2020 - Az: 11 ZB 20.343

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