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Ausbauverpflichtung im gewerblichen Mietverhältnis ist näher festzulegen!

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Wollen die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses über Räumlichkeiten zum Betrieb von Geldspielgeräten eine Ausbauverpflichtung des Vermieters zum Betrieb einer bestimmten Zahl von Spielstätten vereinbaren, ist zu erwarten, dass sie den Umfang der Ausbauverpflichtung im Mietvertrag - und nicht nur mündlich - näher festlegen.


OLG Nürnberg, 02.05.2024 - Az: 6 U 1189/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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